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Schild für Halteverbot für Umzug beantragen

Ratgeber: Schild für Halteverbot für den Tag des Umzugs beantragen

Der Umzugstag ist da! Der Transporter fährt vor. Doch leider ist kein Platz, um direkt vor der Wohnungstür zu parken! Dieses häufige Problem lässt sich vermeiden – mit einem Halteverbotsschild, das temporär für den Umzugstermin gilt. Die Kosten sind überschaubar. Doch wie beantragen Sie ein solches Schild für ein Halteverbot am Umzugstag?

Die Ausgangslage: Ohne Platz wird der Umzug zur Qual

Wenn Sie keine Halteverbotszone einrichten, wird der Umzug zu einer echten Herausforderung. Das hat folgende Gründe:

  • Zum einen verlängert ein fehlender Parkplatz vor der Tür die Tragewege unverhältnismäßig. Das geht nicht nur auf die Kraft der Umzugshelfer, sondern wird spätestens bei wertvollem Mobiliar zu einem Glücksspiel. Denn speziell schwere Gegenstände können schneller Beschädigungen erleiden. Die Träger müssen evtl. die Möbel häufiger absetzen oder die Kraft und Koordinierungsfähigkeit lässt nach. Anecken, Schläge gegen Mauern oder ein Kippen zur Seite können schlimmstenfalls die Folge sein.
  • Zum anderen hat der Umzugswagen keinen guten Parkplatz. Dieser steht vielleicht in zweiter Reihe oder auf dem Bürgersteig. Das bedeutet ein ständiges Rangieren, um den Weg immer wieder freizumachen. Speziell beim Einzug kann das zeitweise Versperren der Straße, von Zufahrten und Wegen einen negativen Eindruck auf die neuen Nachbarn machen und die Beziehung zu diesen schon beim Einzug nachhaltig belasten.

Aus diesem Grund ist eine ordentlich mit einem Halteverbotsschild abgesperrte Fläche ein deutlicher Zugewinn. Sie haben so weniger Stress, fallen nicht negativ auf und können den Umzugswagen so nah wie möglich an der Haustür parken.

Halteverbotsschild beantragen – so geht es

Es kommt auf die Gemeinde an, wo und wie das Halteverbotsschild zu beantragen ist. Prüfen Sie im Internet, ob Informationen zur richtigen Anlaufstelle vorhanden sind oder rufen Sie bei einem Bürgeramt an. In der Regel werden Sie sich an das lokale Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt wenden müssen. Die Polizei ist dagegen nicht direkt beteiligt. Diese greift nur dann ein, wenn die geplante Halteverbotszone einen Einfluss auf die Verkehrsführung hat, sodass ggf. in engen Straßen ein weiteres Halteverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite einzurichten ist. Die Ordnungshüter werden dabei jedoch von der Gemeinde beauftragt.

Sie beantragen das Halteverbotsschild schriftlich und müssen mit einem Kostenbeitrag rechnen. Die jeweilige Summe ist von der Gemeinde abhängig und wird häufig bei einem Betrag zwischen 100 und 200 Euro liegen. Der Antrag selbst ist üblicherweise formlos per Brief, E-Mail oder Fax möglich. Welcher Weg möglich ist, erfahren Sie bei der Gemeinde. Allerdings sind in der Regel folgende Angaben erforderlich:

  • Ihr vollständiger Name,
  • Ihre Telefonnummer,
  • gewünschte Gültigkeit für das Halteverbot,
  • Grund der Beschilderung (hier: Umzug),
  • gewünschter Ort für das Halteverbot,
  • Länge in Metern bzw. Platz der Halteverbotszone,
  • Anschrift der neuen und alten Wohnung (zur Verifizierung des Ortes und des Grundes),
  • Kennzeichen, Typ und zulässiges Gesamtgewicht des Transporters.

Anhand dieser Angaben prüft das zuständige Amt die Erlaubnis, entsprechende Schilder aufzustellen. Sie müssen die Schilder selbst abholen und sollten diese drei Tage bzw. 72 Stunden vor dem geplanten Termin am gewünschten Ort aufstellen. So haben die Anwohner die Chance, ihre Kfz umzuparken und den Platz rechtzeitig freizumachen.

Wichtig: Vom Antrag über Prüfung bis zur Aushändigung der Schilder können bis zu 14 Tage vergehen. Beantragen Sie Ihr Halteverbotsschild daher rechtzeitig!

Denken Sie daran, dass Sie ggf. an der alten und neuen Wohnung entsprechende Schilder aufstellen möchten und diese nach dem Umzug auch wieder abbauen und zurückgeben müssen.

Sollte Ein Fahrzeug trotz Schildes den Umzugsplatz versperren, können Sie dieses abschleppen lassen. Allerdings sollten Sie zuvor die Polizei benachrichtigen. Kann diese den Halter nicht ausfindig machen und informieren, wird diese das Fahrzeug aus der Halteverbotszone abschleppen lassen. So fallen bei Ihnen im Zweifelsfall keine Kosten an. Das wäre nämlich der Fall, wenn Sie selbst einen Abschleppdienst beauftragen.

Die sinnvolle Alternative: Umzugsunternehmen beauftragen

Ein Halteverbotsschild zu beantragen ist nicht nur mit Kosten verbunden. Sie müssen den Antrag stellen, die Schilder holen, pünktlich aufstellen und anschließend wieder abzubauen und zurückzugeben. Zur selben Zeit müssen Sie jedoch Umzugskartons packen, Wohnungen ausräumen und evtl. renovieren und den Umzug vorbereiten.

Wenn Sie den zusätzlichen Stress vermeiden möchten, beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen mit dem Einrichten der Halteverbotszone. Haben Sie ohnehin einen entsprechenden Dienstleister engagiert, wird dieser diese Aufgabe mit übernehmen. Anderenfalls haben Sie eventuell Glück und ein Umzugsunternehmen vor Ort bietet Ihnen diesen Service auch ohne Umzugsauftrag gegen eine kleine Abwicklungspauschale an. In beiden Fällen können Sie sich auf das Packen der Kartons und das Renovieren der Wohnungen konzentrieren.

Die schlechte Alternative: Halteplatz eigenmächtig absperren

Viele umziehenden Menschen greifen zu einer anderen Alternative. Sie sperren mit Kisten oder Stühlen sowie einem Flatterband mit Schild einen Parkbereich für den Umzug ab. Das sollten Sie nicht machen. Denn diese Vorgehensweise ist verboten und stellt ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. In den meisten Gemeinden ist dies zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit auf Basis des jeweilig geltenden Straßengesetzes. Sollte es zu Unfällen oder Beschädigungen kommen, haften Sie zudem in voller Höhe mit Ihrem Privatvermögen für alle Schäden und Folgeschäden. Mit einem Halteverbotsschild, das rechtzeitig aufgestellt ist und am Umzugstag den Platz sperrt, sind Sie dagegen rechtlich auf der sicheren Seite und können Ihrerseits ggf. gegen Verstöße gegen das Halteverbot vorgehen. Ein solches Halteverbotsschild hält Ihnen den gewünschten Platz für den Umzug einfach und effektiv frei.

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