Zum Inhalt springen

Umzug mit Schulwechsel – neue Stadt, anderes Bundesland?

Umzug mit Schulwechsel – neu Stadt, anderes Bundesland

Ein Umzug ist nicht immer planbar. Gründe gibt es viele: Diese reichen von finanziellen Problemen über Veränderungen in der Partnerschaft bis zum Wunsch nach einem anderen oder eigenen Heim. Ebenfalls können Versetzungen oder ein neuer Job in einer anderen Stadt Gründe sein, das bisherige Heim zu verlassen. Ein solcher Umzug ist für einen Single oder ein Paar in der Regel gut zu planen. Problematisch wird es jedoch, wenn Kinder beteiligt sind. Speziell bei schulpflichtigen Kindern sollte eine Veränderung des Wohnortes gut geplant sein. Denn ein damit verbundener Schulwechsel kann nicht nur für das Kind schwierig sein, sondern erfordert auch einen gewissen Vorlauf. Dieser Ratgeber zum Thema Umzug mit Schulwechsel hilft Ihnen, die größten Schwierigkeiten zu meistern.

Der Idealfall: Wohnortwechsel innerhalb eines Schulbezirks

Ziehen Sie innerhalb eines Schulbezirks um, ist dies der Idealfall. Denn dann kann Ihr Kind in der Regel auf der bisherigen Schule bleiben. Speziell bei weiterführenden Schulen ist dies kein Problem.

Bei Grundschulkindern ist es möglich, dass gegebenenfalls eine andere Grundschule für den neuen Wohnort vorgesehen ist. Hier sollten Sie prüfen, ob Ihr Kind weiter zur bisherigen Schule gehen darf oder ob ein Schulwechsel erforderlich ist. Details sollten Sie frühzeitig mit dem Schulamt und der gewünschten Schule abstimmen. Die Beteiligten haben häufig einen gewissen Ermessensspielraum. Das heißt: Auch wenn eine andere Grundschule vorgesehen ist, können Sie zum Beispiel auf soziale Bindungen zu anderen Schülern sowie einen gesicherten Schulweg verweisen.

Ist ein Verbleib auf der bisherigen Schule möglich und sinnvoll, freut sich Ihr Kind. Denn es kann weiter Kontakt zu allen Freunden halten und bleibt nach dem Umzug in der gewohnten Umgebung.

Ablauf: Vor dem Umzug das Schulamt kontaktieren

Steht ein Umzug in einer weiter entfernten Stadt an, ist ein Schulwechsel unvermeidlich. In diesem Fall kontaktieren Sie frühzeitig die Gemeinde, um die Kontaktadresse der zuständigen Schulbehörde zu erhalten. Setzen Sie sich mit dieser in Verbindung und klären Sie, welche Schule für Ihr Kind infrage kommt. Eventuell stehen mehrere zur Auswahl. Setzen Sie sich dann mit der Schule in Verbindung. Sie müssen dort Ihr Kind anmelden. Dazu sind je nach Schule verschiedene Unterlagen, neben personenbezogenen Dokumenten die Zeugnisse der letzten zwei Schuljahre vorzulegen. Bei der Anmeldung ist je nach Bundesland und Ort möglicherweise auch eine Kopie der Anmeldung bei der Gemeinde vorzulegen oder nachzureichen.

Tipp: Klären Sie bei der ersten Kontaktaufnahme, ob für die Anmeldung und einzureichende Unterlagen Fristen einzuhalten sind.

Ist die Wahl für eine Schule getroffen und Ihr Kind wird dort aufgenommen, machen Sie sich mit dem Bedarf an Schulbüchern und anderen Lehrmitteln vertraut. Lassen Sie sich auch einen Überblick über aktuellen Lehrstoff geben. So können Sie abschätzen, ob Ihr Kind den nahtlosen Anschluss schafft oder Nachhilfeunterricht einzuplanen ist. Vergessen Sie außerdem nicht, zum Umzugstermin Ihr Kind von der bisherigen Schule abzumelden.

Schulwechsel: der optimale Zeitpunkt

Wenn Sie nicht innerhalb eines Schulbezirks umziehen, sind deutlich mehr Punkte zu beachten. Der vielleicht wichtigste davon: der Zeitpunkt. Sie werden diesen nicht immer selbst beeinflussen können. Allerdings gibt es einen optimalen Zeitpunkt für einen Schulwechsel. Ideal ist ein Umzug, wenn Ihr Kind zum Schuljahreswechsel zu einer Klasse auf einer neue Schule stoßen kann. Ist ein Wechsel zum Schuljahreswechsel im Sommer nicht möglich, ist ein Umzug zum Halbjahreswechsel sinnvoll.

Bei einem Umzug zum Schuljahreswechsel sowie zum Halbjahr bringt Ihr Kind ein Zeugnis mit. Ein harter Schnitt mitten im Schuljahr bleibt aus, die bisher gebrachten Leistungen sind somit auf dem Papier nachweisbar. Ärgerlich wäre zum Beispiel ein Wechsel kurz vor Ende eines Halbjahres, denn dann können die neuen Lehrkräfte die Leistung nicht ausreichend einschätzen. Entweder sind Nachweise über Zensuren zu erbringen oder die Abschlussnote steht auf wackeligen Füßen.

Tipp: Wenn ein Schulwechsel innerhalb eines Halbjahres unausweichlich ist, sollte dieser so früh wie möglich erfolgen. So hat das Kind ausreichend Gelegenheit, benotungsrelevante Leistungen zu zeigen.

Bei einem Umzug zum Schuljahreswechsel kommt ein weiterer Vorteil hinzu: Sitzenbleiber und Neulinge kommen in die Klasse, schlechte Schüler verlassen die Klasse. Es gibt eine spürbare Fluktuation. Die Akzeptanz gegenüber neuen Mitschülern steigt. Das erleichtert nach dem Umzug den Neuanfang für Ihr Kind.

Tipp: Besonders leicht fällt der Neuanfang, wenn der Umzug zugleich zu einem Wechsel der Schulform stattfinde – zum Beispiel bei einem Wechsel von der Grundschule zu einer weiterführenden Schulform.

Besonderheit: Schulwechsel nach Umzug in ein anderes Bundesland

Etwas komplizierter kann für Ihr Kind ein Umzug in ein anderes Bundesland werden. Denn die verschiedenen Bildungssysteme in den Ländern führen zu einer unübersichtlichen Situation bei einem Schulwechsel. Zu den wichtigsten Unterschieden können je nach Bundesland gehören:

* vorhandene Schulformen,

* Einschulungsalter,

* Dauer der Grundschule,

* Abitur nach zwölf oder 13 Schuljahren,

* unterschiedliches Einstiegsjahr für das Fach Englisch,

* unterschiedliche Angebote bei der zweiten und dritten Fremdsprache,

* Voraussetzungen für das Abitur und Fachabitur. Eine erste Anlaufstation ist die Kultusministerkonferenz, die eine Liste zu Informationen zum länderübergreifenden Schulwechsel für jedes Bundesland veröffentlicht hat. Darüber finden Sie zum einen ausführliche Informationen zum Schulsystem und den Lehrplan. Zum anderen erhalten Sie einen Überblick über erforderliche Unterlagen bei einem Schulwechsel sowie einen empfohlenen Lernstand.

Eine gute Nachricht gibt es: Empfehlungen für eine weiterführende Schule erkennen die Länder untereinander an. Das ist insbesondere bei einem Schulwechsel durch Umzug zum Ende der Grundschule von Bedeutung. Der Besuch eines Gymnasiums mit einer Empfehlung für die Real- oder Hauptschule ist jedoch nicht in allen Bundesländern möglich. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass sich Lehrpläne und Lernpensum in den Bundesländern unterscheiden können. Überfordern Sie Ihr Kind daher nicht, indem Sie es ohne ausreichende Grundlage in eine „bessere“ Schulform drängen.

Schulwechsel: Probleme nach dem Umzug

Sind nach dem Umzug Schulprobleme durch einen Rückstand in einigen Fächern auszumachen, sollten Sie Ihrem Kind Nachhilfe ermöglichen. Durch Nachhilfe können Sie Lernrückstände gezielt und frühzeitig ausgleichen. So schafft Ihr Kind nach dem Auspacken der Umzugskartons sofort einen guten Start oder kann sich Schritt für Schritt an das Niveau in seiner neuen Klasse herankämpfen. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, denn während Sie „nur“ den Wohnort und eventuell den Arbeitgeber gewechselt haben, muss Ihr Kind sich einen neuen Freundeskreis aufbauen. Es vermisst seine gewohnte Umgebung und Kontakte und ist zudem gefordert, den Anforderungen in der neuen Schule gerecht zu werden. Dieser Bruch bei einem Umzug ist für Kinder schwierig. Nehmen Sie etwas Druck von Ihrem Nachwuchs, indem Sie diesen beim Lernen bestmöglich unterstützen. Dann kann der Schulwechsel nach dem Umzug zum Erfolg werden.

3 Artikel, die dich auch interessieren könnten: