Der Umzug ist vollbracht. Sie packen bereits die letzten Umzugskartons aus und genießen Ihr neues Zuhause. Eine Aufgabe haben Sie jedoch noch vor sich. Denn Sie müssen sich noch ummelden. Doch müssen Sie dabei Fristen beachten? Wo können Sie sich bei der Gemeinde anmelden? Was kostet die Ummeldung? Dieser Ratgeber soll Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen geben.
Meldepflicht: Es gibt Fristen zur Ummeldung nach dem Umzug
Die wichtigste Antwort vorweg: Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit. Für die Ummeldung des Wohnsitzes gelten in den jeweiligen Gemeinden unterschiedliche Fristen. In der Regel räumen die Städte den umgezogenen Bewohnern ein bis zwei Wochen ein, um beim Einwohnermeldeamt die neue Adresse anzugeben und sich damit förmlich umzumelden. Sollten Sie diese Frist verpassen, droht Ihnen je nach Gemeinde und Bearbeiter ein Bußgeld. Häufig sind die Gemeinden kulant und sehen über eine gewisse Verzögerung hinweg. Allerdings ist dies lediglich ein Ermessensspielraum, den die zuständigen Bearbeiter nicht ausschöpfen müssen.
Achtung: Seit November 2015 ist außerdem eine Vermieterbescheinigung erforderlich. Diese müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Mietbeginn vorlegen. Auch hier droht bei Versäumnis eine empfindliche Strafe. Die Ummeldung und die Vorlage der Vermieterbescheinigung können Sie in der Regel mit einem einzigen Behördengang erledigen, sind jedoch zwei verschiedene Pflichten. Detaillierte Informationen zur Vermieterbescheinigung finden Sie hier.
Wo melden Sie der Gemeinde nach einem Umzug die neue Adresse?
Um Ihrer Pflicht nachzukommen, ist ein Gang zum Einwohnermeldeamt oder dem Bürgeramt Ihrer neuen Gemeinde erforderlich. Die genauen Zuständigkeiten sollten Sie vorab im Internet recherchieren oder telefonisch erfragen. Dabei können Sie gleich einen Termin ausmachen. Die meisten Gemeinden bieten inzwischen diesen Service an, der erfreulicherweise sehr gut funktioniert. Ohne Termin können Sie zwar jederzeit während der Öffnungszeiten vorstellig werden, allerdings müssen Sie dann mit teilweise erheblichen Wartezeiten rechnen.
Elektronisch ummelden
In einigen Gemeinden können Sie sich elektronisch bzw. online ummelden. In diesem Fall sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde. Allerdings müssen Sie kurzfristig dennoch persönlich im zuständigen Amt erscheinen, um die neue Adresse auf Ihren Personalausweis aufdrucken zu lassen.
Vollmacht: Wie können Sie sich von einem Dritten ummelden lassen?
Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine andere Person mit dem Ummelden zu beauftragen. Dieser kann dann für Sie im zuständigen Amt der Gemeinde vorstellig werden und Sie dort ummelden.
In diesem Fall ist jedoch eine schriftliche und von Ihnen eigenhändig unterzeichnete Vollmacht erforderlich. Mit dieser weist Ihr Vertreter seine Vollmacht aus.
Eine Vollmacht ist je nach Gemeinde ggf. auch erforderlich, wenn eine Person die gesamte Familie ummelden soll. Neben der Vollmacht von volljährigen Familienmitgliedern muss die beauftragte Person grundsätzlich auch die Personalausweise mit zur Gemeinde bringen.
Achtung: Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob diese Vollmacht in Ihrer Gemeinde beglaubigt sein muss. Dies ist in einzelnen Bundesländern bzw. regional der Fall.
Welche Dokumente müssen Sie beim Ummelden nach dem Umzug vorlegen?
Es ist ausreichend, wenn Sie einen Personalausweis vorlegen. Vor Ort erstellen die Mitarbeiter des Amtes die Anmeldung am neuen Wohnort und lassen sich diese von Ihnen unterschreiben. Zugleich ändern sie die Anschrift auf den Personalausweis. Die Anmeldung an der neuen Adresse ist in vielen Gemeinden kostenpflichtig. Die Gebühren sind jedoch sehr moderat. Beachten Sie daher, dass Sie den Betrag vor Ort bar oder per EC-Karte begleichen müssen.
Umzug: Müssen Sie sich bei Ihrer Gemeinde abmelden?
Es ist nicht erforderlich, sich bei der bisherigen Gemeinde an Ihrem alten Wohnsitz abzumelden. Denn die Gemeinden nutzen ein elektronisches Meldesystem, bei dem ein Neuzugang in einer Gemeinde ein Abmelden bei der alten Gemeinde zur Folge hat. Eine Kontrollmeldung der Abmeldung kommt vom Vermieter, der nach dem Ende des Mietverhältnisses der Gemeinde eine Vermieterbescheinigung über den Auszug vorlegen muss.
Achtung: Abweichende Regelungen gelten für Zweitwohnsitze!
Bei welchen Stellen müssen Sie sich noch ummelden?
Neben der Ummeldung bei der Gemeinde sind weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu zählen beispielswiese das Ummelden von Fahrzeugen bei der neuen Kfz-Zulassungsstelle. Je nach persönlicher Situation sind Sie außerdem gefordert, die neue Anschrift der Agentur für Arbeit, dem Sozialamt, dem Finanzamt, Versorgungswerken/Rentenversicherungen, dem BAföG-Amt, der Bundeswehr/dem Kreiswehrersatzamt usw. mitzuteilen. In der Regel ist dies formlos durch einen Anruf oder einen Brief bzw. einer E-Mail möglich. Eine ausführliche Übersicht über diese und weitere wichtigen Adressaten für eine Mitteilung über den Wohnortwechsel finden Sie hier.
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